Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0 | Stand: 20. August 2026
Vertragspartner:

klikk UG (haftungsbeschränkt) · Gustower Weg 3 · 18439 Stralsund · Deutschland
Geschäftsführer: Tom Lange, Stefan Eggert, Matthias Helm
Registergericht Stralsund · HRB 23175 · USt-IdNr. DE462263914 · service@klikk.de

Diese AGB regeln die Nutzung von klikk.de durch Gäste und Veranstalter sowie die Buchung von Basis-Events, Premium-Events und des Unlimited-Abos.
Die konkrete Ausstattung der angebotenen Eventarten ergibt sich ergänzend aus der jeweils bei Buchung angezeigten Leistungsbeschreibung.

Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
§ 2 Nutzung durch Gäste und Gästekonten
§ 3 Veranstalterkonten und Veranstalterprofile
§ 4 Vertragsschluss und Eventprüfung
§ 5 Eventarten und Leistungsbeschreibung
§ 6 Preise, Zahlung und Rechnungen
§ 7 Erstellung, Bearbeitung und einzelne Termine
§ 8 Veröffentlichung, Archivierung, Absage und Löschung
§ 9 Unlimited-Abo: Monatsmodell
§ 10 Unlimited-Abo: Jahresmodell und Übergang ins Monatsmodell
§ 11 Zahlungsstörungen beim Unlimited-Abo
§ 12 Kündigung, Deaktivierung und Löschung von Konten
§ 13 Veranstalterinhalte und Nutzungsrechte
§ 14 Unzulässige Veranstaltungen und Inhalte
§ 15 Moderation, Meldungen und Maßnahmen
§ 16 Ticketlinks, externe Anbieter und Affiliate-Links
§ 17 Verfügbarkeit und technische Änderungen
§ 18 Gewährleistung und Haftung
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 20 Laufzeit und außerordentliche Kündigung
§ 21 Änderungen dieser AGB
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Gerichtsstand

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
(1) Anbieter und Vertragspartner ist die klikk UG (haftungsbeschränkt), Gustower Weg 3, 18439 Stralsund, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Tom Lange, Stefan Eggert und Matthias Helm, eingetragen beim Registergericht Stralsund unter HRB 23175, E-Mail: service@klikk.de.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von klikk.de und zugehöriger Anwendungen sowie für alle über klikk abgeschlossenen Verträge über Eventveröffentlichungen und Abonnements.
(3) „Gast“ ist jede Person, die klikk zur Suche und Ansicht von Events nutzt. „Registrierter Gast“ ist ein Gast mit Gästekonto. „Veranstalter“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine sonstige Organisation, die eine Veranstaltung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durchführt. „Nutzer“ umfasst Gäste und Veranstalter.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Abweichende Bedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn klikk ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Nutzung durch Gäste und Gästekonten
(1) Die öffentliche Suche und Ansicht von Events ist grundsätzlich ohne Registrierung und ohne feste Altersgrenze möglich.
(2) Registrierte Gäste können insbesondere Events speichern und personalisierte Empfehlungen erhalten. Art und Umfang dieser Funktionen können sich im Rahmen der Weiterentwicklung von klikk ändern.
(3) Bei der Registrierung sind richtige und aktuelle Angaben zu machen. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
(4) Minderjährige dürfen ein Gästekonto nur einrichten und nutzen, soweit sie die hierfür erforderlichen Erklärungen wirksam abgeben können. Soweit gesetzlich erforderlich, kann klikk die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person oder einen geeigneten Nachweis verlangen.
(5) Community-Beiträge, Bewertungen, Kommentare oder Uploads durch Gäste sind nicht Gegenstand dieser AGB, solange klikk solche Funktionen nicht ausdrücklich anbietet.

§ 3 Veranstalterkonten und Veranstalterprofile
(1) Ein Veranstalterkonto darf nur von volljährigen Personen eingerichtet werden. Handelt eine Person für ein Unternehmen, einen Verein, eine Kommune, einen Verband oder eine andere Organisation, muss sie hierzu berechtigt sein.
(2) Ein Veranstalter darf ausschließlich eigene Veranstaltungen einstellen. Das Einstellen fremder Veranstaltungen ist unzulässig, soweit klikk nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes gestattet.
(3) Für jeden Veranstalter ist nur ein Veranstalterprofil vorgesehen. Verschiedene Veranstalter oder Rechtsträger benötigen getrennte Profile und jeweils eine eigene E-Mail-Adresse. Dieselbe natürliche Person kann unterschiedliche Veranstalter vertreten, muss dafür jedoch getrennte Veranstalterprofile verwenden.
(4) Die hinterlegte E-Mail-Adresse ist ein wesentliches Zuordnungsmerkmal des Veranstalterprofils. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass er unter dieser Adresse erreichbar ist.
(5) klikk darf jederzeit geeignete Nachweise zur Identität, Vertretungsberechtigung und tatsächlichen Veranstaltereigenschaft verlangen. Werden angeforderte Nachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, kann klikk Veröffentlichungen zurückhalten, Events deaktivieren oder das Konto beschränken beziehungsweise sperren.

§ 4 Vertragsschluss und Eventprüfung
(1) Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag über das jeweilige Gast- oder Veranstalterkonto zustande.
(2) Die Darstellung kostenpflichtiger Leistungen auf klikk stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Veranstalter gibt mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag über ein Basis-Event, Premium-Event oder Unlimited-Abo kommt mit der elektronischen Bestellbestätigung und erfolgreicher Zahlungsautorisierung zustande. Die Zahlung erfolgt vor der inhaltlichen Prüfung und Veröffentlichung des Events.
(4) Jedes Event wird nach der Eingabe und Zahlung zunächst automatisiert geprüft. Bei Auffälligkeiten kann das Event bis zu einer manuellen Prüfung zurückgehalten werden. Aus dem Vertragsschluss folgt kein Anspruch auf Veröffentlichung unzulässiger oder nicht vertragsgemäßer Inhalte.
(5) Wird ein separat bezahltes Basis-Event oder Premium-Event vor seiner erstmaligen Veröffentlichung endgültig abgelehnt, erstattet klikk den hierfür gezahlten Eventpreis vollständig über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Dies gilt nicht, wenn das Event bereits veröffentlicht wurde und später wegen eines vom Veranstalter zu vertretenden Verstoßes entfernt wird.
(6) Bei vorübergehend kostenlosen Aktionen kommt der Vertrag ebenfalls nach diesen AGB zustande; es fällt lediglich kein oder ein reduziertes Entgelt an. Ein Anspruch auf künftige kostenlose Veröffentlichungen entsteht dadurch nicht.

§ 5 Eventarten und Leistungsbeschreibung
(1) klikk bietet Basis-Events, Premium-Events und Unlimited-Events an. Unlimited-Events können nur im Rahmen eines aktiven Unlimited-Abos eingestellt werden.
(2) Premium-Events werden gegenüber anderen Eventarten besonders hervorgehoben. Unlimited-Events sind technisch, in der Datenbank und in der Anzeige eigenständige Eventarten mit eigenen Eigenschaften.
(3) Die konkrete Ausstattung, Darstellung, Reichweite und Funktion der jeweiligen Eventart ergibt sich aus der bei Buchung angezeigten aktuellen Leistungsbeschreibung. Nicht wesentliche technische oder gestalterische Einzelheiten werden nicht dauerhaft zugesichert.
(4) Ein Veranstalter mit Unlimited-Abo kann zusätzlich einzelne Basis-Events oder Premium-Events buchen. Diese separat gebuchten Events bestehen unabhängig vom Unlimited-Abo fort.
(5) Ein einmal als Premium-Event gebuchtes Event bleibt Premium-Event. Eine nachträgliche Herabstufung mit Erstattung oder Gutschrift ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

§ 6 Preise, Zahlung und Rechnungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in der Preisübersicht und im Bestellprozess ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden die Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer als Hauptpreis angezeigt.
(2) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden unter „Zahlungsmethoden“ und im Bestellprozess angezeigt. Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.
(3) Entgelte für einzelne Events sowie für monatliche oder jährliche Abonnementzeiträume werden grundsätzlich im Voraus fällig.
(4) Rechnungen werden elektronisch an die im Rechnungsbereich hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Der Veranstalter ist für die Richtigkeit und Aktualität der Rechnungsdaten verantwortlich.
(5) Preisaktionen, Gutscheine oder vorübergehende kostenlose Angebote gelten nur für den jeweils angegebenen Zeitraum und Umfang.

§ 7 Erstellung, Bearbeitung und einzelne Termine
(1) Jeder einzelne Veranstaltungstermin beziehungsweise jeder technisch getrennt anzulegende Veranstaltungstag gilt als eigenes Event. Mehrtägige oder wiederkehrende Veranstaltungen können daher mehrere separate Eventbuchungen erfordern.
(2) Der Veranstalter darf ein veröffentlichtes Event bearbeiten, solange es inhaltlich dieselbe Veranstaltung bleibt. Ein Event darf nicht nachträglich durch eine andere Veranstaltung ersetzt werden, um eine neue Buchung zu umgehen.
(3) Bis 72 Stunden vor dem angegebenen Veranstaltungsbeginn können auch Datum und Uhrzeit geändert werden. Innerhalb der letzten 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bleiben insbesondere Texte, Bilder, Veranstaltungsort, Ticketlink und sonstige Angaben bearbeitbar; Datum und Uhrzeit können dann nicht mehr geändert werden.
(4) Wird ein Event rechtzeitig verschoben, soll der Veranstalter die Verschiebung zusätzlich deutlich in der Eventbeschreibung kenntlich machen.
(5) Funktionen wie „Kopieren“ oder „Wiederholen“ erleichtern die Neuerstellung, begründen jedoch ein neues Event und gegebenenfalls eine neue Zahlungspflicht.

§ 8 Veröffentlichung, Archivierung, Absage und Löschung
(1) Ein veröffentlichtes Event ist grundsätzlich bis zum Ende des angegebenen Veranstaltungstermins öffentlich sichtbar. Danach bleibt es bis zu 15 Monate im Event-Manager des Veranstalters gespeichert, insbesondere zur Nutzung von Kopier- oder Wiederholungsfunktionen.
(2) Nach Ablauf der 15-monatigen Archivfrist kann klikk das Event löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung bestehen.
(3) Der Veranstalter kann ein Event jederzeit selbst löschen. Die öffentliche Anzeige endet dann grundsätzlich sofort. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
(4) Wird eine Veranstaltung abgesagt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eventpreises. Die technische Einrichtung, Prüfung und Veröffentlichung durch klikk werden durch die Absage nicht rückwirkend aufgehoben.
(5) Separat gebuchte Basis-Events und Premium-Events bleiben von einer Kündigung oder Beendigung des Unlimited-Abos unberührt, sofern sie nicht vom Veranstalter gelöscht, aus einem anderen Grund gesperrt oder aufgrund einer Kontodeaktivierung ausgeblendet werden.

§ 9 Unlimited-Abo: Monatsmodell
(1) Das monatliche Unlimited-Abo beginnt mit erfolgreicher Zahlung und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Entgelt wird zu Beginn jedes monatlichen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.
(2) Der monatliche Abrechnungszeitraum endet jeweils am Tag vor dem kalendermäßig entsprechenden Tag des Folgemonats. Fehlt dieser Tag im Folgemonat, endet der Zeitraum am letzten Tag dieses Monats.
(3) Das Monats-Abo kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Kündigung während eines bereits bezahlten Abrechnungszeitraums führt nicht zu einer anteiligen Erstattung.
(4) Bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bleiben die im Rahmen des Unlimited-Abos eingestellten Unlimited-Events grundsätzlich sichtbar. Am Tag nach dem Abo-Ende werden diese Events deaktiviert und nicht mehr öffentlich angezeigt.
(5) Deaktivierte Unlimited-Events bleiben bis zu 15 Monate gespeichert. Wird das Unlimited-Abo innerhalb dieses Zeitraums erneut aktiviert, werden noch aktuelle Unlimited-Events wieder sichtbar, sofern kein anderer Sperrgrund besteht. Bereits abgelaufene Events bleiben ausschließlich im Rahmen der jeweils noch laufenden Archivfrist gespeichert.
(6) Das Unlimited-Abo gilt ausschließlich für den im Veranstalterprofil geführten Veranstalter. Es darf nicht zum Einstellen fremder Veranstaltungen oder für andere Rechtsträger verwendet werden.

§ 10 Unlimited-Abo: Jahresmodell und Übergang ins Monatsmodell
(1) Das Unlimited-Abo kann mit einer anfänglichen festen Laufzeit von zwölf Monaten gebucht werden. Das Entgelt für die gesamte anfängliche Laufzeit wird bei Vertragsbeginn im Voraus fällig. Der Jahrespreis kann gegenüber zwölf einzelnen Monatszeiträumen vergünstigt sein.
(2) Das Jahres-Abo kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der anfänglichen zwölfmonatigen Laufzeit gekündigt werden. Eine ordentliche Beendigung während der anfänglichen Laufzeit und eine vollständige oder anteilige Erstattung des bereits gezahlten Jahrespreises sind ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
(3) Wird das Jahres-Abo nicht bis zum Ablauf des letzten Tages der anfänglichen Laufzeit gekündigt, wird das Vertragsverhältnis anschließend auf unbestimmte Zeit als monatlich abgerechnetes Unlimited-Abo fortgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der dann in der Preisübersicht ausgewiesene aktuelle Monatspreis.
(4) klikk informiert den Veranstalter mindestens einen Monat vor Ende der anfänglichen Jahreslaufzeit in Textform über die bevorstehende Fortsetzung als Monats-Abo, den dann geltenden Monatspreis und die Kündigungsmöglichkeit.
(5) Nach dem Übergang in das Monatsmodell kann das Abo jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(6) Änderungen des Monats-Abo-Preises werden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Sie gelten frühestens für einen Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt. Der Veranstalter kann vor Inkrafttreten der Änderung kündigen. Ein bereits im Voraus bezahlter Jahrespreis bleibt während der laufenden Jahresperiode unverändert.

§ 11 Zahlungsstörungen beim Unlimited-Abo
(1) Ein Unlimited-Abo wird erstmals nur nach erfolgreicher Zahlung aktiviert.
(2) Schlägt eine fällige Folgezahlung fehl oder wird eine bereits erfolgte Zahlung zurückbelastet, informiert klikk den Veranstalter per E-Mail und kann nach sieben Tagen einen weiteren Zahlungsversuch unternehmen.
(3) Während dieser siebentägigen Kulanzfrist bleiben das Unlimited-Abo und die damit verbundenen Unlimited-Events grundsätzlich aktiv, sofern keine Anhaltspunkte für Missbrauch oder Betrug bestehen.
(4) Scheitert auch der weitere Zahlungsversuch, werden das Unlimited-Abo und die damit verbundenen Unlimited-Events deaktiviert. Das Veranstalterkonto sowie separat bezahlte Basis-Events und Premium-Events bleiben bestehen.
(5) Nach erfolgreichem Ausgleich der offenen Zahlung kann das Unlimited-Abo wieder aktiviert werden. Noch aktuelle, gespeicherte Unlimited-Events werden dann wieder sichtbar, sofern kein anderer Sperrgrund besteht. Weitergehende gesetzliche Zahlungsansprüche von klikk bleiben unberührt.

§ 12 Kündigung, Deaktivierung und Löschung von Konten
(1) Die Kündigung eines Unlimited-Abos, die Deaktivierung eines Kontos und die endgültige Kontolöschung sind unterschiedliche Vorgänge. Die Kontodeaktivierung beendet ein aktives Unlimited-Abo automatisch zum nächstmöglichen vertraglichen Termin.
(2) Registrierte Gäste können ihr Konto wahlweise für 30 Tage deaktivieren oder die sofortige Löschung beantragen. Bei einer 30-tägigen Deaktivierung kann das Konto innerhalb dieses Zeitraums reaktiviert werden; andernfalls wird es anschließend gelöscht. Bei einer sofortigen Löschung werden nicht mehr erforderliche Daten ohne unangemessene Verzögerung gelöscht.
(3) Veranstaltern können insbesondere folgende Optionen angeboten werden:
Vorübergehende Deaktivierung: Konto und Events werden sofort öffentlich ausgeblendet. Ein aktives Unlimited-Abo endet zum nächstmöglichen Termin. Eine Erstattung für freiwillig ausgeblendete oder bereits bezahlte Leistungen erfolgt nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Die Kontodaten und Events bleiben bis zu 15 Monate ab Deaktivierung zur möglichen Reaktivierung gespeichert und werden danach gelöscht, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Bei Reaktivierung werden noch aktuelle Events wieder sichtbar, sofern kein anderer Sperrgrund besteht.
Löschung nach Ablauf der Events: Neue Events können nicht mehr eingestellt werden. Separat bezahlte Basis-Events und Premium-Events bleiben bis zum jeweiligen Eventende sichtbar; Unlimited-Events bleiben nur bis zum Ende des bezahlten Abo-Zeitraums sichtbar. Nach Ablauf der Events und der jeweiligen 15-monatigen Archivfristen wird das Konto gelöscht.
Sofortige Löschung: Konto und sämtliche Events werden sofort öffentlich ausgeblendet. Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen. Nicht mehr erforderliche Daten werden ohne unangemessene Verzögerung gelöscht.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungs-, Zahlungs- und Buchungsunterlagen, sowie die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bleiben unberührt. Solche Daten werden getrennt von der aktiven Kontonutzung aufbewahrt.
(5) Die Kündigung online abgeschlossener Abonnements wird über eine leicht zugängliche elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitgestellt. Der Eingang und der Beendigungszeitpunkt werden elektronisch bestätigt.

§ 13 Veranstalterinhalte und Nutzungsrechte
(1) Der Veranstalter ist allein für alle von ihm eingestellten Angaben und Inhalte verantwortlich. Er gewährleistet, dass diese richtig, aktuell, vollständig und rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Der Veranstalter darf nur Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Logos, Marken und sonstige Inhalte verwenden, für die er die erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und sonstigen Nutzungsrechte besitzt. Dies gilt insbesondere für Abbildungen von Personen sowie von Kindern und Jugendlichen.
(3) Der Veranstalter räumt klikk an den eingestellten Inhalten ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, für die Vertrags- und Archivdauer eingeräumtes, unentgeltliches Recht ein, die Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und zur Darstellung sowie Bewerbung des Events und von klikk zu nutzen.
(4) Die Rechte umfassen insbesondere die Nutzung auf klikk-Webseiten und -Apps, in Suchmaschinen, Newslettern, Social-Media-Kanälen, Werbemitteln und Marketingmaterialien sowie die Ausspielung über Partner, Schnittstellen, Kommunen, Tourismusangebote, Hotels, Medien, Webseiten, Apps und sonstige Kooperationspartner.
(5) klikk darf die Inhalte technisch an Anzeigeformate anpassen, insbesondere skalieren, zuschneiden, komprimieren und in Vorschaudarstellungen einbinden, ohne den inhaltlichen Aussagekern zu verfälschen.
(6) Der Veranstalter stellt klikk von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten dieses Paragraphen beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(7) Gäste erhalten keine Nutzungsrechte an Veranstalterinhalten, die über die bestimmungsgemäße Ansicht, das Speichern innerhalb von klikk und die von klikk angebotenen Teilfunktionen hinausgehen.

§ 14 Unzulässige Veranstaltungen und Inhalte
(1) Unzulässig sind insbesondere Events und Inhalte, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, zu Straftaten aufrufen, extremistisch, menschenverachtend, hasserfüllt, diskriminierend, pornografisch, betrügerisch, irreführend oder in sonstiger Weise mit der Ausrichtung von klikk unvereinbar sind.
(2) Nicht zugelassen sind parteipolitische Veranstaltungen, Wahlkampfveranstaltungen, Demonstrationen, Kundgebungen und vergleichbare politische Mobilisierungs- oder Meinungsbildungsformate.
(3) Nicht zugelassen sind Veranstaltungen, deren überwiegender Zweck in einem Gottesdienst, religiöser Unterweisung, Missionierung oder der Vermittlung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen besteht.
(4) Nicht ausgeschlossen sind kulturelle, soziale, karitative oder gemeinschaftliche Veranstaltungen religiöser oder weltanschaulicher Träger, wenn ihr tatsächlicher Schwerpunkt nicht auf Missionierung oder Weltanschauungsvermittlung liegt. Entscheidend ist der Inhalt und Zweck der Veranstaltung, nicht die Religion oder Weltanschauung des Veranstalters.
(5) klikk kann weitere Inhalte aus sachlichem Grund ablehnen, wenn deren Veröffentlichung der Sicherheit, Seriosität, Zielsetzung oder zumutbaren Plattformausrichtung widerspricht. Entscheidungen dürfen nicht willkürlich oder allein wegen geschützter persönlicher Merkmale des Veranstalters getroffen werden.

§ 15 Moderation, Meldungen und Maßnahmen
(1) Jedes Event wird vor der Veröffentlichung automatisiert geprüft. Erkennt das System Auffälligkeiten, wird das Event zunächst nicht veröffentlicht und einer manuellen Prüfung zugeführt. Eine endgültige Ablehnung wegen einer automatischen Auffälligkeit erfolgt grundsätzlich erst nach menschlicher Überprüfung.
(2) Manuelle Prüfungen können insbesondere bei automatischen Auffälligkeiten, Nutzermeldungen, konkreten Verdachtsfällen, stichprobenartigen Kontrollen oder wiederholten Änderungen eines Events erfolgen.
(3) Nutzer können Events an klikk melden. Eine Meldung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung oder Bearbeitungsdauer.
(4) klikk kann je nach Art und Schwere des Sachverhalts insbesondere:
ein Event vorläufig ausblenden oder bis zur Klärung zurückhalten,
Angaben, Korrekturen oder Nachweise verlangen,
ein Event endgültig ablehnen oder löschen,
einzelne Funktionen eines Kontos beschränken,
ein Veranstalterkonto vorübergehend sperren oder
ein Veranstalterkonto bei schweren oder wiederholten Verstößen endgültig sperren.
(5) Bei behebbaren Problemen erhält der Veranstalter grundsätzlich Gelegenheit zur Korrektur innerhalb einer von klikk festgelegten angemessenen Frist. Bei Rechtsverstößen, Betrug, erheblichen Gefahren, Identitätstäuschung, Sicherheitsrisiken oder sonstigen schweren Verstößen kann klikk sofort handeln.
(6) klikk informiert den Veranstalter über wesentliche Ablehnungs-, Sperr- oder Löschentscheidungen und deren tragenden Grund, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten, Sicherheitsinteressen oder Rechte Dritter entgegenstehen. Der Veranstalter kann über den Support eine erneute manuelle Prüfung verlangen.
(7) Eine endgültige Kontosperre ist insbesondere bei besonders schweren Verstößen oder bei wiederholten beziehungsweise fortgesetzten Verstößen trotz Hinweises zulässig. Die Umgehung einer Sperre durch neue Konten oder andere E-Mail-Adressen ist untersagt.
(8) Prüfungen durch klikk entbinden den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung. klikk garantiert nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder tatsächliche Durchführung eines Events.

§ 16 Ticketlinks, externe Anbieter und Affiliate-Links
(1) klikk verkauft selbst keine Veranstaltungstickets. Ticketlinks führen zum Veranstalter oder zu externen Ticket- und Zahlungsanbietern.
(2) Ein Vertrag über ein Ticket oder eine sonstige externe Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen externen Anbieter zustande. Für dessen Inhalte, Preise, Verfügbarkeit und Vertragsabwicklung ist klikk nicht verantwortlich.
(3) klikk kann für Weiterleitungen, vermittelte Verkäufe oder andere Kooperationen eine Affiliate- oder Vermittlungsvergütung erhalten. Erforderliche Werbe- oder Affiliate-Kennzeichnungen erfolgen an geeigneter Stelle.

§ 17 Verfügbarkeit und technische Änderungen
(1) klikk strebt eine bestmögliche Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keinen jederzeit unterbrechungsfreien oder vollständig fehlerfreien Betrieb.
(2) Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Softwarefehler, Cyberangriffe, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Cloud- und Zahlungsdienstleistern, Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von klikk können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
(3) klikk darf Funktionen, Benutzeroberflächen, technische Abläufe und nicht wesentliche Darstellungsmerkmale weiterentwickeln, ergänzen oder ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist.
(4) Bereits bezahlte wesentliche Leistungsbestandteile werden während des vereinbarten Leistungszeitraums nicht ohne sachlichen Grund entzogen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 18 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere zwingende Vorschriften über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen unberührt.
(2) klikk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet klikk nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) klikk haftet nicht für die Durchführung, Qualität, Sicherheit, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung, für falsche Veranstalterangaben oder für externe Ticketangebote, soweit klikk den jeweiligen Schaden nicht selbst zu vertreten hat.
(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von klikk.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Veranstaltern, die bei Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags als Verbraucher handeln, steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann im Bestellprozess ausdrücklich verlangen, dass klikk bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.
(3) Bei einem entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn klikk die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass klikk vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
(4) Widerruft der Verbraucher nach wirksam verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, kann er nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
(5) Eine Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn und eine Kenntnisbestätigung werden im Bestellprozess gesondert, ausdrücklich und nicht vorangekreuzt eingeholt und dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

§ 20 Laufzeit und außerordentliche Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag über ein Gast- oder Veranstalterkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann nach Maßgabe von § 12 beendet werden.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Ein wichtiger Grund für klikk liegt insbesondere bei schweren oder wiederholten Rechts- oder AGB-Verstößen, Identitätstäuschung, unberechtigter Veröffentlichung fremder Events, Zahlungsbetrug, Umgehung einer Sperre oder erheblichen Sicherheitsbeeinträchtigungen vor.
(4) Die Vertragsbeendigung lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, unberührt.

§ 21 Änderungen dieser AGB
(1) klikk kann diese AGB für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, Sicherheitsgründen oder einer sachlich notwendigen Weiterentwicklung des Angebots erforderlich und den Nutzern zumutbar ist.
(2) Wesentliche Änderungen werden registrierten Nutzern rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Soweit eine Änderung eine ausdrückliche Zustimmung erfordert, wird sie erst nach Zustimmung Vertragsbestandteil.
(3) Bereits vollständig bezahlte Einzelbuchungen und im Voraus bezahlte Leistungszeiträume bleiben grundsätzlich nach den bei Vertragsschluss geltenden Bedingungen bestehen, soweit zwingende Gründe keine sofortige Änderung erfordern.

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
(1) klikk ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht im Einzelfall besteht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Stralsund ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.